Aufstiegs, Abstiegs- und Härtefallregelung

Wie bereits mitgeteilt gelten die Tabellen vom Zeitpunkt des Saisonabbruchs als Abschlusstabellen und Basis für Auf- und Abstieg, wobei für den Aufstieg nur feste Aufstiegsplätze berücksichtigt werden und keine Relegationsplätze.

Im Zusammenhang damit hat der Sportausschuss des TTVSA Härtefallregeln aufgestellt und die Übertragung auf die Stadt- und Kreisverbände empfohlen.

Der Vorstand des Kreisfachverbandes Altmark-Salzwedel hat die Anwendung der vom Sportausschuss des TTVSA erarbeiteten Härtefallregeln wie folgt beschlossen:
Die Anzahl der Mannschaften wird in allen Gruppen auf 11 Mannschaften begrenzt. Die Sollstärke von 10 Mannschaften bleibt bestehen, so dass bei Unterschreitung nach den bestehenden Auffüllregelungen die Gruppen auf 10 Mannschaften aufgefüllt werden können.
Zusätzlich bekommen nach den aufgeführten Kriterien das Aufstiegsrecht:
–              Chemie Mieste V (in die 2. KL)
–              MTV Trippigleben (in die 1. KK)
Folgende Härtefälle berechtigen zum Klassenerhalt:
–              Winterfeld II (Verbleib KOL)
–              VfL Kalbe III (Verbleib 1. KK)
–              Post Gardelegen IV (Verbleib 1. KK)
Folgende Härtefälle berechtigen zum Aufstieg:
–              SV Winterfeld IV (Aufstieg in 1.KK)
Alle genannten Mannschaften werden wie bereits die feststehenden Aufsteiger befragt, ob sie das Aufstiegsrecht bzw. den Klassenverbleib in Anspruch nehmen wollen.
Bei Überschreitung der Anzahl von 11 Mannschaften werden die Härtefälle, die in der Spielklasse verbleiben wollen, vorrangig vor den Aufsteigern nach Härtefallregelung berücksichtigt.

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